Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Ahrens & Peveling GbR, vertreten durch die Gesellschafter Christopher Ahrens und Tristan Peveling (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"), gemeinsam „Parteien".

1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

2. Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen zur Gewinnung von Mitarbeitenden und Neukunden, insbesondere:

  • Beratung zur Arbeitgeberpositionierung und zum Stellenprofil

  • Konzeption, Erstellung und Ausspielung von Werbeanzeigen, Werbetexten sowie Bild- und Videomaterial

  • Aufbau und Betrieb von Bewerbungsstrecken, Landingpages und Karriereseiten

  • Kampagnensteuerung auf sozialen Netzwerken und Suchmaschinen

  • Vorqualifizierung und Weiterleitung eingehender Bewerbungen an den Kunden

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

2.3 Rechtsnatur. Die Leistungen der Agentur sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg. Werden im Rahmen eines Auftrags sowohl Dienst- als auch Werkleistungen erbracht, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die vertragstypischen Pflichten überwiegend dienstvertraglicher Natur sind.

2.4 Kein Erfolgsversprechen. Die Agentur schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Leads, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Erfolg von Recruiting-Kampagnen hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von der Attraktivität und Marktlage der ausgeschriebenen Stelle, dem Standort, dem gebotenen Gehalt, dem Auftreten des Kunden gegenüber Bewerbern sowie der Geschwindigkeit, mit der der Kunde eingehende Bewerbungen bearbeitet. Angaben zu Ergebnissen aus früheren Projekten sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine Zusicherung.

2.5 Keine Arbeitsvermittlung, keine Arbeitnehmerüberlassung. Die Agentur schuldet keine Arbeitsvermittlung im Sinne der §§ 296 ff. SGB III und keine Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Die Auswahl, Einladung, Vertragsverhandlung und Einstellung von Bewerbern obliegt allein dem Kunden. Von Bewerbern erhebt die Agentur zu keinem Zeitpunkt ein Entgelt.

2.6 Die Umsetzung erfolgt nach fachlichem Ermessen der Agentur im Rahmen der vereinbarten Ziele. Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen; für deren Leistungen haftet sie wie für eigene.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote, Präsentationen, Konzepte und sonstige Darstellungen der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An ausdrücklich verbindliche Angebote hält sich die Agentur 14 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden.

3.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung zustande.

3.3 Leistungsbeschreibungen in Angeboten und Auftragsbestätigungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften und keine Garantie dar.

4. Kontingentmodell

4.1 Ein Kontingent umfasst die Konzeption und Durchführung einer Kampagne über eine Laufzeit von 30 Tagen für eine konkrete Position oder ein konkretes Angebot an einem Standort.

4.2 Die Anzahl der Kontingente ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

4.3 Kontingente können innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss abgerufen werden. Die zeitliche Planung und Aktivierung erfolgt in Abstimmung zwischen den Parteien; ein Anspruch auf sofortige oder parallele Umsetzung mehrerer Kontingente besteht nicht.

4.4 Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Verzögert sich der Abruf aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Agentur wird den Kunden spätestens zwei Monate vor Fristablauf in Textform auf noch offene Kontingente hinweisen.

4.5 Eine Auszahlung oder Erstattung nicht abgerufener Kontingente ist ausgeschlossen. Eine Übertragung auf verbundene Unternehmen des Kunden ist mit Zustimmung der Agentur möglich.

5. Werbebudget und Werbekonten

5.1 Das für die Ausspielung der Kampagnen erforderliche Werbebudget (Mediabudget, Ad Spend) trägt der Kunde. Es ist in der Vergütung der Agentur nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Die Kampagnen werden über Werbekonten des Kunden ausgespielt. Der Kunde ist damit unmittelbarer Vertragspartner der jeweiligen Plattformbetreiber und schuldet diesen die Mediakosten direkt.

5.3 Der Kunde richtet die erforderlichen Werbekonten und Unternehmensprofile ein, hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel und räumt der Agentur rechtzeitig die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte ein. Kommt der Kunde dem nicht nach, ruht die Leistungspflicht der Agentur, ohne dass die Vergütungspflicht entfällt.

5.4 Die Höhe des Werbebudgets stimmen die Parteien vorab ab. Die Agentur ist berechtigt, das abgestimmte Budget im Rahmen der Kampagnensteuerung auszuschöpfen. Eine Überschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

5.5 Mit Beendigung des Vertrags entzieht der Kunde der Agentur die Zugriffsrechte. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbekonten des Kunden über das Vertragsende hinaus zu betreuen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Unternehmen, zur ausgeschriebenen Stelle, zu Vergütung und Arbeitsbedingungen sowie Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

6.2 Der Kunde benennt eine feste Ansprechperson, die innerhalb von zwei Werktagen auf Rückfragen, Freigabeanfragen und Abstimmungen reagiert.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen zeitnah zu sichten und zu bearbeiten. Die Parteien sind sich einig, dass eine verzögerte Bewerberansprache den Kampagnenerfolg erheblich beeinträchtigt.

6.4 Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen auf seiner Seite sicher.

6.5 Verzögerungen, die auf ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; die Vergütungspflicht bleibt unberührt. Entstehen der Agentur hierdurch nachweislich Mehraufwände, kann sie diese nach ihren üblichen Sätzen abrechnen.

7. Stellenanzeigen, AGG und Rechte Dritter

7.1 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller von ihm gelieferten Angaben verantwortlich, insbesondere für Angaben zur ausgeschriebenen Stelle, zu Vergütung, Arbeitszeit, Qualifikationsanforderungen und Sozialleistungen.

7.2 Die Agentur wird Stellenausschreibungen nach bestem Wissen diskriminierungsfrei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) formulieren. Der Kunde ist als ausschreibender Arbeitgeber jedoch allein dafür verantwortlich, dass die Ausschreibung den Anforderungen des AGG genügt. Er prüft und gibt jede Ausschreibung vor Veröffentlichung in Textform frei.

7.3 Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt, insbesondere an Logos, Marken, Bildern, Videos und Texten.

7.4 Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus Verstößen gegen das AGG oder aus der Unrichtigkeit der vom Kunden gelieferten Angaben resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

8. Bild- und Tonaufnahmen im Betrieb des Kunden

8.1 Führt die Agentur Aufnahmen im Betrieb des Kunden oder auf dessen Baustellen durch, sorgt der Kunde für ungehinderten Zugang, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die Verfügbarkeit der beteiligten Personen zum vereinbarten Termin.

8.2 Der Kunde holt vor der Aufnahme von allen abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen in Textform ein, insbesondere nach § 22 KUG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, und stellt diese der Agentur auf Verlangen zur Verfügung. Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung, informiert der Kunde die Agentur unverzüglich.

8.3 Erforderliche Dreh- und Zutrittsgenehmigungen Dritter, etwa für fremde Baustellen oder Objekte, holt der Kunde ein.

8.4 Termine für Aufnahmen sind verbindlich. Sagt der Kunde einen bestätigten Termin später als fünf Werktage vorher ab oder ist die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, kann die Agentur 50 Prozent des auf den Termin entfallenden Aufwands berechnen. Bei Absage am Tag des Termins oder am Vortag beträgt der Satz 100 Prozent. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

9. Bewerberdaten und Datenschutz

9.1 Die Agentur erhebt im Rahmen der Kampagnen Bewerberdaten und stellt sie dem Kunden bereit. Der Kunde ist als ausschreibender Arbeitgeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher für diese Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; die Agentur handelt insoweit als Auftragsverarbeiterin.

9.2 Die Parteien schließen vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht dieser Ziffer im Konfliktfall vor.

9.3 Der Kunde verarbeitet die ihm bereitgestellten Bewerberdaten ausschließlich für das jeweilige Bewerbungsverfahren und löscht sie nach Abschluss des Verfahrens innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen. Der Kunde stellt die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO gegenüber den Bewerbern sicher.

9.4 Beide Parteien halten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

10. Freigaben und Korrekturschleifen

10.1 Die Agentur legt dem Kunden Konzepte, Texte, Grafiken und Bewegtbildmaterial zur Freigabe in Textform vor.

10.2 Im Leistungsumfang sind je Kampagne zwei Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen, die auf nachträglich geänderten Vorgaben des Kunden beruhen, rechnet die Agentur nach Aufwand zu ihren jeweils gültigen Stundensätzen ab.

10.3 Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage, gilt das Material als freigegeben. Die Agentur weist bei Vorlage auf diese Frist und ihre Bedeutung hin.

10.4 Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Materials.

11. Vergütung und Zahlung

11.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

11.3 Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die jeweilige Rate monatlich im Voraus fällig.

11.4 Reise- und sonstige Nebenkosten werden nach vorheriger Abstimmung gegen Nachweis abgerechnet.

11.5 Die Vergütung bleibt geschuldet, solange die Agentur leistungsbereit ist, auch wenn der Kunde vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.

11.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

11.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Leistungsdurchführung und Verzug

12.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Agentur nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Leistungen vorübergehend aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.

12.2 Gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Raten in Verzug, kann die Agentur den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung aus wichtigem Grund kündigen.

12.3 In diesem Fall kann die Agentur die bis zum regulären Vertragsende vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen verlangen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

13.2 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

13.3 Die ordentliche Kündigung während der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen. Eine Reduzierung des vereinbarten Leistungsumfangs oder eine Teilkündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

13.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Ziffer 6 oder Ziffer 7 verstößt.

13.5 Die Nichtnutzung einzelner Leistungen oder Kontingente lässt die Zahlungspflicht unberührt.

13.6 Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Nutzungsrechte

14.1 Die Agentur räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Anzeigen, Texten, Grafiken, Foto- und Videomaterial, ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen Zwecke des Kunden ein.

14.2 Das Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung nur für die Dauer und im Rahmen der laufenden Kampagne gestattet; dieses vorläufige Nutzungsrecht erlischt bei Zahlungsverzug nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.

14.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Verbundene Unternehmen des Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind ausgenommen.

14.4 Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist zulässig, soweit hierdurch keine Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden.

14.5 Konzepte, Entwürfe und Materialien, die nicht Gegenstand der Freigabe wurden, sowie die von der Agentur eingesetzten Methoden, Vorlagen, Prozesse und Know-how verbleiben bei der Agentur.

14.6 An lizenzpflichtigen Fremdmaterialien, insbesondere Stockmaterial und Musik, erhält der Kunde nur die Rechte, die die Agentur ihrerseits vom Rechteinhaber erhalten hat. Auf Verlangen weist die Agentur den Umfang nach.

15. Plattformabhängigkeit und höhere Gewalt

15.1 Die Leistungen der Agentur werden ganz oder teilweise über Plattformen Dritter erbracht, insbesondere über die Dienste von Meta, Google, TikTok und LinkedIn. Deren Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien, Prüfmechanismen und technische Verfügbarkeit liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

15.2 Die Agentur haftet nicht dafür, dass Anzeigen jederzeit abrufbar sind, von den Plattformen freigegeben werden oder Werbekonten nicht gesperrt oder eingeschränkt werden, sofern sie die Richtlinien der Plattformen nach bestem Wissen beachtet hat. Wird eine Kampagne aus solchen Gründen abgelehnt oder unterbrochen, wird die Agentur unverzüglich informieren und in Abstimmung mit dem Kunden auf eine Wiederherstellung hinwirken.

15.3 Ändern Plattformbetreiber ihre Richtlinien, Preise oder technischen Schnittstellen wesentlich, werden die Parteien den Vertrag einvernehmlich anpassen.

15.4 Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen der Telekommunikationsinfrastruktur, sind die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag kündigen.

16. Haftung

16.1 Die Agentur haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

  • im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.

16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses gezahlte Nettovergütung.

16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.4 Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen oder Einstellungen sowie für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde eine Stelle nicht oder nicht rechtzeitig besetzen konnte.

16.5 Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben von Bewerbern. Eine inhaltliche Prüfung von Bewerberangaben schuldet sie nicht.

16.6 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Sie schuldet keine rechtliche Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte, insbesondere keine arbeitsrechtliche oder AGG-Prüfung.

16.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

17. Vertraulichkeit

17.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

17.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

17.3 Die Verpflichtung besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

17.4 Der Kunde behandelt Zugangsdaten sorgfältig und gibt sie nicht an Dritte weiter.

18. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder freien Mitarbeiter der Agentur, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben. Ausgenommen sind Fälle, in denen sich die betreffende Person auf eine allgemeine öffentliche Stellenausschreibung des Kunden bewirbt.

19. Referenzen

19.1 Die Agentur darf den Kunden unter Nennung des Namens und unter Verwendung des Logos als Referenz nennen sowie Projektergebnisse, Kampagneninhalte und Leistungsdaten zu Marketing- und Referenzzwecken nutzen.

19.2 Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Die Agentur entfernt die betreffenden Inhalte dann in angemessener Frist, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

19.3 Vertrauliche Informationen des Kunden, insbesondere konkrete Vergütungsangaben und personenbezogene Daten von Bewerbern, sind von der Referenznutzung ausgenommen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

20.3 Erfüllungsort ist Düsseldorf.

20.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen nach Ziffer 1.5 bleiben davon unberührt.

20.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.